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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES
1. Allen Verbindungen und angeboten liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragerteilung oder Annahme der Lieferung auch für die künftigen Geschäfte anerkannt. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Wenn wir einzelne der nachfolgenden Klauseln konkret abändern oder für kraftlos erklären, berührt das die restlichen (generellen) Klausen nicht.

ANGEBOT/AUFTRAG
2. Unsere Angebote sind freibleibend ab Lager Frankfurt am Main.
3. Aufträge bedürfen der Schriftform. Mündliche und fernmündliche Aufträge werden nur auf Risiko des Käufers ausgeführt.
4. Lieferschein oder Rechnung ist im Zweifel zugleich Auftragsbestätigung.

LIFERUNG / VERSAND
5. Höhere Gewalt und alle Ereignisse, die außerhalb unsere Einflussmöglichkeiten liegen, einschl. unrichtiger oder verspätete Selbstbelieferung, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Lieferpflichten bzw. geben uns das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Verzögerung zu verschieben. Jedwede Schadenersatzansprüche deswegen sind ausgeschlossen.
6. Lieferfristen sind unverbindlich.
7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
8. Eine Versendung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers.

PREIS/ ZAHLUNG
9. Unsere Preise sind freibleibend, zuzüglich Mwst., zahlbar netto Kasse.
10. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreis (Tagespreis) berechnet.
11. Das Zahlungsziel beträgt längstens 30 Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungen werden der Reihe nach auf kosten, zinsen und die älteste fällige Schuld des Käufers angerechnet.
12. Bei einer späteren Zahlung, Scheitern des Bankeinzugsverfahrens oder wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in frage stellen, werde alle bestehenden Verbindlichkeiten sofort fällig und der Käufer ist verpflichtet, die banküblichen Zinsen und Provisionssätze zu zahlen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
13. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder ähnlichen zu erbringen und von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf kosten des Käufers zurückzunehmen und zu verwerten.
14. Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Forderungen mit Verbindlichkeiten aufzurechnen, die wir nicht anerkannt haben.

EIGENTUMSVORBEHALT
15. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche uns zustehende Forderungen ausgeglichen hat.
16. Dieser Vorbehalt erlischt nicht etwa dadurch, dass der Käufer seinen Zahlungen bestimmte Lieferungen zuordnet.
17. Der Käufer ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt mit der Maßgabe, den Kunden auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt hinzuweisen, die daraus entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns ab, wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen den Namen und die Adresse seines Kunden an uns herauszugeben.
18. Die vorstehenden Sicherungen werden wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mindestens 20% übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
19. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder -zession der gelieferten Waren ist dem Käufer nicht gestattet. Pfändet oder beschlagnahmt ein Dritter die Ware, so teilt der Käufer uns dies sofort mit und gibt im Rahmen einer Klage nach § 771ZPO, gehen zu Lasten des Käufers.
20. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber termingerecht nachkommt, ist er berechtigt, seine Außenstände für sich einzuziehen.

GEWÄHRLEISTUNG
21. Alle Lieferungen sind vom Käufer unverzüglich nach erhalt auf Vollständigkeit, Beschädigungen oder Beanstandungen zu prüfen. Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor der Abnahme dem Spediteur gemeldet und von diesem bescheinigt werden.
Nicht Ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden nicht ersetzt. 22. Der Käufer hat auf Gewährleistungsansprüche verzichtet, sofern er nach der Überlassung eines von uns gelieferten Musters innerhalb der vereinbarten Zeit auf eine Prüfung und eventuelle Beanstandung des Musters verzichtet hat. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer das Muster für gut befunden hat.
23. Bei berechtigten Beanstandungen und unverzüglicher Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt sind wir zur Abgeltung der Gewährleistungsansprüche verpflichtet, entweder nachzubessern, kostenlosen Erzatzzu liefern oder einen Gegenwert gutzuschreiben. Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nachkommen, hat der Käufer kein Recht, eine Herabsetzung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nacherfüllung feststeht.
24. Warenrücksendungen, die nicht vorab mit uns abgesprochen wurden, werden nicht entgegengenommen.

ERFÜLLUNGSTAND/ GERICHTSTAND
25. Erfüllungstand und Gerichtstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.

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